Der Post von Micki Meuser

Das Online Magazin Meedia brachte am 25.02.2019 einen Artikel, in dem Micki Meuser und seine Kritik an dem Netzaktivisten Sascha Lobo beschrieben werden. In dem dazugehörigen Tweet wird Meuser nur als Musiker, im Artikel wenigstens schon als „1. Vorsitzender der Deutschen Filmkomponistenunion DEFKOM“ und Mitglied „im Vorstand des Deutschen Komponisten Verbands“ bezeichnet. Der Verweis auf seinen Posten im Aufsichtsrat der GEMA fehlt dagegen.

Der Artikel ist überschrieben mit „“Keine Panik, ihr Blogger!” – Musiker Micki Meuser verteidigt Artikel 13 der Urheberechtsreform – und geht auf Sascha Lobo los“. In dem Artikel werden 3 Auszüge aus einem Facebook Post von Herrn Meuser zitiert.

Der Post ist unter dem Artikel verlinkt und erschien am 26.02.19 außerdem (ohne die Kritik an Herrn Lobo) als Gastbeitrag auf bffs.de.  Schauen wir uns die Argumente an.

[Quelle: https://meedia.de/2019/02/25/keine-panik-ihr-blogger-musiker-micki-meuser-verteidigt-artikel-13-der-urheberechtsreform-und-geht-auf-sascha-lobo-los/]

[Quelle: https://www.bffs.de/2019/02/23/gastbeitrag-von-micki-meuser/]

„Vor ca. 9 Monaten hatte ich vor einer bevorstehenden massiven Desinformationskampagne durch die digitalen Plattformen gewarnt. Diese Kampagne ist nun im vollem Gange, und wer schon immer mal beobachten wollte, mit welcher Macht Milliarden schwere Wirtschaftsmonopole einer Gesellschaft eine verlogene Debatte aufzwingen und das Gehirn waschen können, kann das zur Zeit live tun. Es geht um, Ihr ahnt es schon, die EU Richtlinie zum Urheberrecht.“

Über den Einfluss der IT-Giganten habe ich bereits geschrieben.  Erstaunlich ist jedoch, dass diese angebliche Desinformationskampagne von IT-Experten, Netzwerkexperten und vielen, vielen anderen unterstützt wird. Aber klar, wenn man der Gegenseite frühzeitig Desinformation vorwirft, kann man später sagen „ich hab es euch doch gleich gesagt“. Diese Taktik, hat auch Trump angewendet und tut es noch heute. Alle, die etwas gegen ihn sagen, sind „Fake News“.

„Als seit 2016 Beteiligter an der Entstehung der Richtlinie möchte ich hier ein paar Fakten zusammen stellen:

1. Upload Filter gibt es JETZT! Alle relevanten digitalen Plattformen setzen sie ein. Damit wird millionenfach jeden Tag gefiltert, blockiert und abgemahnt. Es gab sie auch schon zu Zeiten der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, und es gibt sie weiter, ob nun die Richtlinie kommt, oder nicht. Es ändert sich daran gar nichts. Ergo, selbst wenn die Richtlinie durch die im Moment stattfindende Histerie abgelehnt wird, sind Upload Filter da und werden weiter massenhaft angewendet. Alle Behauptungen, sie kämen jetzt erst mit der Richtlinie, sind daher Heuchelei.“

Niemand, zumindest nach meinem besten Wissen, hat behauptet, es würde keine Filter geben. Das Content-ID System ist das beste Beispiel. Und jeder YouTuber wird mindestens einmal schlechte Erfahrungen damit gemacht haben. Oder der Filter den Facebook eingesetzt hat um Hassreden und Pornografie herauszufiltern, der dafür aber z.B. auch Artikel über den Politiker Namens Hancock als unpassend herausgefiltert hat. Oder die Filter, die in vielen Foren seit Jahren eingesetzt werden, die beim Schreiben des Wortes „Porn“ den User rausschmeißt, weswegen die im Internet teilweise Pron genannt werden. Die Kritik besteht in vielen anderen Punkten:

– dass die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.

– dass die bereits bestehenden Filter massiv fehleranfällig sind und das bei entsprechender Ausweitung nicht besser wird,

– dass Filter nicht vor Manipulation geschützt werden können

– dass auch kleine Plattformen einen entsprechenden Filter brauchen und sich diesen nicht leisten können, bzw. bei z.B. YouTube einkaufen müssten.

– Overblocking

„2. Upload Filter können weder JETZT noch in naher Zukunft den Unterschied zwischen einem originalen kulturellen Werk und einer Parodie erkennen. Auch das ändert sich nicht durch die Richtlinie. Allerdings, wenn die Richtlinie kommt, wird es einfacher für die Uploader der Parodie darauf hinzuweisen, dass es sich wirklich um eine Parodie handelt.“

Die ersten beiden Sätze würde ich so unterschreiben. Das ist ja genau der Grund, warum viele gegen Uploadfilter sind. Aber abgesehen davon, dass es nicht nur um Parodien geht, habe ich in bereits in einem anderen Post geschrieben, dass es um bis zu 360h/h Material geht, dass User „freifordern“ müssen. Der zusätzliche Personalaufwand kann dazu führen, dass YouTube sein Geschäftsmodell anpasst und kleine User von der Plattform verbannt. Das würde wieder die kleinen Künstler treffen, also genau das eintreten, was Gegner von Artikel 13 sagen.

„3. Memes und Blogs sind von den Regelungen in der Richtlinie explizit ausgenommen. Also, Keine Panik Ihr Blogger.“

Erstens müsste der Filter erkennen, dass es sich um ein Meme und kein urheberrechtlich geschütztes Bild handelt, und wie bereits beschrieben, würde das im Zweifelsfall erst mal zurückgehalten, also kein Argument.

Und zweitens, wenn Blogs wirklich ausgeschlossen sind, was ich so in der Richtlinie nicht sehe, heißt das ja nicht, dass Blogger sich nicht trotzdem gegen die Richtlinie aussprechen dürfen, wenn Sie sie falsch finden, also kein Argument.

Außerdem zeigt sich hier drittens auch wieder, wie wenig durchdacht der Artikel ist. Wenn Blogs ausgenommen sind, dann könnte ich den Inhalt jedes urheberrechtlich geschützten Buches bloggen und wir hätten den gleichen Fall wie zuvor. Sind Blogs nicht ausgenommen, müsste meine Plattform, in meinem Fall WordPress, einen Filter schalten, der alle Blogs vor dem Veröffentlichen auf Plagiate scannt. Also auch kein Argument.

„4. Die Verbraucher, die User und die Uploader sind JETZT in einer rechtlich unsicheren Position. Nur als Beispiel: Es gibt bei YouTube 5.000 bis 10.000 Clips mit 4 bis 6-stelligen Klickzahlen, an denen ich die Rechte aus Komposition oder Produktion habe (Ärzte, Ina Deter, Silly, Ideal, Lassie Singers, alle meine Filmmusiken…).“

Ok, erst mal hätte ich gern die Zahl von 5.000 – 10.000 belegt. Die Spannweite ist doch etwas groß um sicher belegt zu sein. Ich nehme das jetzt aber als gegeben.

Außerdem, sind nicht User sowohl Verbraucher, also auch Uploader? Und in wie fern die Zuschauer rechtlich unsicher sind, ergibt sich auch nicht. Nach deutschem Urheberrecht ist, soweit ich weiß, das Anschauen urheberrechtlich geschützter Inhalte an sich nicht strafbar.

Soll hier etwa künstlich Angst unter den Nutzern der Plattform gestreut werden? Also eine „Desinformationskampagne“ die uns von Verwertern, die „einer Gesellschaft eine verlogene Debatte aufzwingen und das Gehirn waschen können“, aufgedrängt wird?

„Ich könnte JETZT jeden einzelnen Uploader auf entgangene Lizenzen verklagen. YouTube muss mir JETZT die Mailadressen und IP Nummern heraus geben. Das ist durch geklagt.“

Was spricht dagegen das zu tun? Wenn er das Recht dazu hat, dann soll er es ausnutzen. Niemand spricht ihm das Recht ab. Besonders wenn es um Videos mit so hohen Klickzahlen geht. Er könnte natürlich auch, wenn er den Aufwand der Verfahren nicht auf sich nehmen möchte, das bestehende Contend-ID System benutzen um diese 5.000-10.000 Clips als Urheberrechtsverstoß zu markieren um diese entweder entfernen zu lassen oder die Einnahmen an ihn überweisen zu lassen.

„Wenn die Richtlinie kommt, sind Verbraucher auf der rechtssicheren Seite. Dafür übernimmt YouTube die rechtliche Verantwortung und zahlt an mich/uns Kreative eine geringe Lizenz. Nur fair, finde ich.“

Volle Zustimmung. Wenn es nur das wäre, wäre ich Unterstützer der Reform.

„Plattformen haben allein in Europa, allein im Jahr 2017 laut Roland Berger Consulting 25 Mrd € gemacht. Ich auf Plattformen gar nichts!“

Den Bericht von Roland Berger Consulting kann ich nicht finden, was ich aber finden kann ist, das YouTube in 2016 einen Umsatz von 9 Mill. USD gemacht hat und davon 55% an die Uploader gingen. Wenn ein Video rechtmäßig via Content-ID als Urheberverstoß beanstandet wird, könnte das Geld statt an den Uploader an den Rechteinhaber gehen. Außerdem gab es meines Wissens nach vor einigen Jahren einen Deal zwischen GEMA und YouTube, bei dem die GEMA eine Lizenzierung mit YouTube ausgehandelt hat. Dass Herr Meuser also 2017 von den Plattformen nichts erhalten hat, halte ich für unglaubwürdig.

„5. LIZENZIERUNG und nicht Blockade (oder Filterung) ist das wichtige Wort.“

Das mag die Intention sein. Und auch das dies für Herrn Meuser das wichtigste Wort ist, glaube ich gern. Das eigentlich wichtige Wort sollte doch aber Urheberrecht sein, oder nicht? Lizenzierung ist nämlich in erster Linie für die Verwerter wichtig, nicht für die Urheber.

„Nichts Anderes postuliert Artikel 13:“

Dafür das der Artikel „nichts Anderes postuliert“ geht der Artikel dann aber doch erstaunlich ins Detail, wie Uploadfilter ausgestaltet sein müssen.

„Verträge zwischen digitalen Plattformen und Urhebern, die in angemessene Lizenzzahlungen münden!“

Und wieder: Nicht Urhebern, Rechteverwertern.

„Wo das nicht möglich ist, sind Pauschalzahlungen die zweite Lösung.“

Was ist der Unterschied zwischen  „Verträge zwischen digitalen Plattformen und Urhebern, die in angemessene Lizenzzahlungen münden!“ und „Pauschalzahlungen“?

„Erst wenn all dies nicht möglich ist, können Rechteinhaber und Urheber in Zukunft blockieren. Erst dann muss gefiltert werden. Plattformen können also, wenn sie wollen, durch Beteiligung der Kreativen Filter verhindern. So steht es in der Richtlinie. JETZT könnten wir jederzeit blockieren.“

Nein, nein, nein. Die Richtlinie sagt, solange keine Einigung besteht kann geblockt werden. Sprich, bis die Verhandlungen mit allen Rechteinhabern abgeschlossen sind muss gefiltert werden. Und genau da besteht das Problem. Erstens, was spricht denn dagegen, dass z.B. die GEMA in ein paar Jahren findet, das YouTube immer noch zu wenig an sie abgibt und deswegen wieder neu verhandeln will, dann müsste in dieser Zeit wieder gefiltert werden. Zweitens, was ist mit kleineren Plattformen, die entweder noch nicht mit der GEMA verhandeln konnten, weil die GEMA sich lieber mit YouTube streitet? Drittens, was ist mit den Urhebern, die ihre Werke NICHT durch Verwertungsgesellschaften verwerten lassen. Eine Milliardenplattform wie YouTube müsste mit jedem unabhängigen Kreativen von Flensburg bis Passau einen Vertrag schließen oder deren Werke herausfiltern. Und ja, jetzt kann jederzeit blockiert werden, aber eben rechtmäßig nur, wenn ein Verstoß vorliegt. Wieso wird es immer so hingestellt, dass der Großteil der Uploads gegen das Urheberrecht verstoßen?

„6. Wir Kreativen schreiben unsere Musik und Bücher, machen unsere Filme und Fotos nicht um sie dann zu blockieren. Wir wollen damit die Menschen erreichen, gerne auch über digitale Plattformen. Wir sehen nur nicht ein, dass der gesamte Profit, der damit durch Werbung und Datenhandel gemacht wird, bei den Plattformen allein hängen bleibt. Wir wollen einen fairen Anteil.“

Korrekter Punkt, absolut kein Widerspruch. Wortwörtlich, kein Widerspruch, denn niemand hat je gefordert, „dass der gesamte Profit, der damit durch Werbung und Datenhandel gemacht wird, bei den Plattformen allein hängen bleibt.“ Wirklich niemand.

„Das ermöglicht in Zukunft die Richtlinie.“

Hier muss ich widersprechen. Die Gründe finden Sie in diesem Blog.

„7. Für die, die an Ökonomie interessiert sind: Die meisten von uns Kreativen schaffen ihre Werke nicht aus kommerziellen Gründen oder um Geld zu verdienen. Es geht uns um Selbstverwirklichung. Es tut aber weh, wenn man ein oder mehrere erfolgreiche (also begehrte) Werke geschaffen hat, und der Profit aus der großen Nachfrage geht an jemand Anderen.“

Auch hier widerspreche ich nicht. Ich finde es allerdings ironisch, dass kleine Künstler gern mal auf ihren eigenen Konzerten mehr an die GEMA zahlen müssen, als sie von ihr zurückbekommen nur um dann von einem Aufsichtsratsmitglied der GEMA darüber belehrt zu werden, dass andere an der eigenen Kunst verdienen.

„Die Wertschöpfung aus kulturellen Werken findet heute in großen Teilen auf den digitalen Plattformen statt.“

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch Liveauftritte einen erheblichen Beitrag leisten, will das aber auch nicht in Frage stellen.

„Die früheren Tonträgerfirmen haben uns wenigsten noch einigermassen angemessen beteiligt.“

So wie die Verlage, die Autoren ausbeuten und jetzt durch die Reform noch gestärkt werden in ihrem Handeln? Leider bekommt Artikel 12 der Urheberrechtsreform wenig Aufmerksamkeit, aber User „Knallkultur“ hat auf Twitter darauf hingewiesen, dass Artikel 12 die vom BGH für Unrechtmäßig erklärte Praxis, Lizenzgebühren nicht an die Urheber, sondern teilweise an die Verlage auszuzahlen, wieder einführen soll.

[Quelle: link]

Herr Meuser beklagt eine Praxis aus der Musikbranche, die mit dieser Reform für die Schriftstellerbranche legalisiert wird.

„Die Plattformen, und übrigens große Teile der Digitalwirtschaft, machen Kohle mit unseren Werken und geben uns nichts.“

Wieder falsch. YouTube schütten mehr als die Hälfte seiner Umsätze an die Uploader aus und hat sogar einen Mechanismus, der den richtigen das Geld zukommen lassen soll. Wenn bei den Künstlern nichts ankommt, liegt das vielleicht nicht an der Plattform.

„Dies wird die Richtlinie ändern.“

Siehe oben, ich bin es leid, mich immer wieder zu wiederholen.

„Dies will die digitale Wirtschaft aber nicht, und deshalb fährt sie diese Desinformationskampagne mit Schlagworten, die der Komplexität der Debatte nicht gerecht werden, den Menschen aber Unheil suggerieren sollen.“

Ist „Desinformationskampagne“ nicht ein Schlagwort? Außerdem „der Komplexität der Debatte nicht gerecht“ ist ein steiles Argument für jemanden, der entweder unbewusst oder willentlich genau diesen Aspekt ausblendet, wenn er von Kritikern kommt.

„Bitte glaubt nicht das Geschwätz von Zensur und Upload Filtern. Das ist Unsinn. Unsinn, der von den Plattformen massiv gestreut wird und Euch verunsichern soll.“

Bitte glauben Sie nicht das Geschwätz von fairer Bezahlung für Urheber und Rechtssicherheit für die User. Das ist Unsinn. Unsinn, der von den Verwertungsgesellschaften massiv gestreut wird und Euch verunsichern soll.

Sehen Sie, einfach Behauptungen aufstellen und beleidigen kann ich auch, dass bringt uns aber nicht weiter.

„Die Freiheit im Internet ist auf keinen Fall gefährdet, wenn wir Kreativen einen geringen Anteil der immensen Profite der digitalen Plattformen bekommen.“

Erstens, dieser Satz ist manipulativ. „Auf keinen Fall“, „geringer Anteil“ und „immense[n] Profite“ soll suggerieren, dass die ganze Richtlinie nicht schlimm ist und das die armen unterdrückten Verwertungsgesellschaf… äh, ich meine ehrlichen Urheber einen winzig kleinen fairen Anteil an den Gewinnen des bösen Großkapitalisten bekommen.

Nein, die Freiheit des Internets ist nicht in Gefahr, weil Kreative einen Anteil am Gewinn bekommen sollen. Das Internet ist aber sehr wohl in Gefahr, wenn sie zum erreichen ihrer Ziele wie ein Elefant mit Scheuklappen durch den Porzellanladen des Internets trampeln.

„Das bedeutet auch nicht, dass Ihr in Zukunft zahlen müsst. Im Gegenteil, ihr könnt dann in Ruhe hoch laden und konsumieren, in Zukunft rechtssicher! Die Verantwortung wird von Euch, den Verbrauchern / Usern / Uploadern auf die Plattformen geschoben.“

Erstens, dass der User komplett aus der Haftung genommen wird, ist schon eine Frage der Interpretation der Richtlinie und keineswegs so eindeutig.

Zweitens, sollte Verantwortung niemals von einem Täter, auf einen Dritten geschoben werden dürfen. Das BGH hat 2017 sogar die sogenannte Störerhaftung für Anschlussinhaber mit WLAN abgeschafft, damit eben nicht mehr derjenige haftbar ist, der einen Dienst (in dem Fall WLAN) zur Verfügung stellt, sondern derjenige, der die Tat begeht. Nur wenn der Betreiber sich weigert die Störung zu unterbinden oder den Verursacher nicht nennen will, greift diese wieder.

„Eine Bemerkung zum Schluss aus ganzem Herzen: Sascha Lobo (Spiegel Online) ist ein verdammter Lügner. Er verletzt mit seinem Blog zum Thema Richtlinie jede journalistische Wahrheitspflicht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder er ist dumm, oder er ist von Google/YouTube gekauft. Sucht Euch aus, was schlimmer ist!“

Zum Abschluss einige Beleidigung und haltlose Anschuldigung. Klassisches Zeichen, dass man diese Debatte souverän geführt hat. /ironie

Von mir auch noch eine Bemerkung zum Abschluss: Dieser Artikel ist ein schönes Beispiel, warum die Diskussionskultur in Deutschland so ist, wie Sie ist.

Herr Meuser bringt Meinungen statt Fakten (obwohl er das an Anfang des Posts angekündigt hat), verschweigt oder ignoriert Hintergründe, baut Strohmann-Argumente auf und zeichnet ein alternativloses Szenario. Und zur Krönung attackiert er seinen Kontrahenten persönlich, statt auf dessen Punkte einzugehen. Herr Meuser war an diesem Tag wirklich kreativ: Er hat sehr bildlich dargestellt, wie man eine Diskussion nicht führen sollte.

Kleine Anekdote: Da Herr Meuser erwähnt hat, wie viel Plattformen verdienen und wie wenig die Musiker davon abbekommen, fiel mir ein, dass mir jemand sagte, er würde an Sportify kaum Geld verdienen. Da mir nicht mehr eingefallen ist, welcher Musiker gemeint war, habe ich das auf Google suchen wollen.

Dabei bin ich auf einen Artikel gestoßen, der die Einnahmen der Musiker aus Streamingportalen zum Thema hat.

Besonders interessant fand ich den letzten Abschnitt.

„Darin wird das tatsächliche Problem der Musik-Industrie angesprochen: die Plattenfirmen. An diese treten die Streaming-Dienste mehr als 70 Prozent ihrer Einnahmen ab. (Das könnte ein Grund dafür sein, warum Spotify trotz massivem Wachstum weiterhin Verluste schreibt.)

Die Plattenfirmen jedoch beteiligen die Künstler in nicht ausreichendem Maße an den generierten Einnahmen. Es ist also falsch, die Schuld ausschließlich bei Spotify und Co. zu suchen.

Vielmehr sollte die Marktmacht der großen Gatekeeper der Musik-Industrie hinterfragt werden. Wieso behalten sie einen so hohen Anteil der Einnahmen ein? Warum werden Künstler nicht besser bezahlt und mit Verträgen teilweise ausgeschlachtet? Das sind die Fragen, auf die es Antworten geben muss.

Müssten die Streaming-Dienste weniger Geld an die Plattenfirmen zahlen, könnten sie mehr Geld an Künstler auszahlen.“

[Quelle: https://www.basicthinking.de/blog/2018/04/18/bezahlung-streaming-dienste/]

Ein Kommentar zu „Der Post von Micki Meuser

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